Die Tierhalterhaftpflichtversicherung – der beste Schutz für Tierhalter Nach dem deutschen Recht muss ein Tierhalter für alle Schäden aufkommen, die durch sein Tier entstanden sind. Dabei spielt
die Schuldfrage keine Rolle. Während Heimtiere durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert sind, ist dies bei wilden Haustieren nicht der Fall. Demnach kommt diese Versicherung auch nicht für Schäden auf, die durch diese Haustiere, zu denen auch Hunde gehören, entstanden sind. Aus diesem Grund ist Haltern von wilden Haustieren der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen. Die Schäden, die gegebenenfalls durch die Tiere verursacht werden, können mit hohen Kosten
für den Halter einhergehen.
Bereits eine Bisswunde kann für den Halter mit einem höheren Kostenaufwand einhergehen. Neben den Kosten, die durch die Arztbehandlung entstehen, müssen die Halter in diesem Fall auch für einen eventuellen Verdienstausfall und Schmerzensgeld aufkommen. Heute wird
die Tierhalterhaftpflichtversicherung von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten. Bevor es jedoch zu einem Vertragsabschluss kommt, sollte grundsätzlich ein Vergleich durchgeführt werden. Die Beiträge, die die Versicherer in Verbindung mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung verlangen, sind sehr unterschiedlich und schwanken auch bei nahezu identischen Leistungen.
Bis heute ist die Zahl der Gesellschaften, die eine solche Versicherung für Kampfhunde
anbieten, eher gering. In der Regel geht eine solche Tierhalterhaftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer mit einem Risikoaufschlag einher. Bezieht sich die Versicherung auf einen Kampfhund gilt es zwingend darauf zu achten, dass die Leinen- und Maulkorbpflicht eingehalten wird. Die Leistungen, die durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung gewährt werden, hängen im Wesentlichen von der Deckungssumme ab, die vertraglich vereinbart wurde. Die Versicherung übernimmt grundsätzlich nur
Schäden, die innerhalb der Deckungssumme liegen. Bei den meisten Versicherungsschäden handelt es sich um sogenannte Bagatellschäden.
Tierhalter können die Tierhalterhaftpflichtversicherung grundsätzlich mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. Die Selbstbeteiligung kann in der Regel frei gewählt werden. Jedoch sollte bedacht werden, dass es bei einer Selbstbeteiligung wahrscheinlich ist, dass die Schäden selbst gezahlt werden müssen. Im Schadensfall muss der Versicherer
grundsätzlich unverzüglich darüber informiert werden.
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