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Die Entstehung des Ratenkredites In Deutschland entstand der
Ratenkredit
schon in den 50er Jahren und sollte Verbrauchern ermöglichen Waren zu kaufen, die sie erst nach und nach bezahlen mussten. Damals boten vor allem Banken, die auf solche Teilzahlungen spezialisiert waren, Ratenkredite an. Heute bieten alle Banken und Finanzdienstleister und vor allem Autobanken Ratenkredite an.
Der Ablauf der Kreditvergabe Der Ratenkredit, der im Privatkundenbereich angeboten wird, kann nur von Privatkunden, d.h. natürlichen Personen, aufgenommen werden. Zur Absicherung des Kredites fordert die Bank
lediglich eine Lohn- und Gehaltsabtretung und keine weiteren Sicherheiten, so dass man auch von einem Blankodarlehen sprechen kann. Auf jeden Fall prüft die Bank vor der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit des Antragstellers. Wenn die
Kreditwürdigkeit nicht gut genug ist kann die Bank als zusätzliche Sicherheit eine Bürgschaft verlangen. Die Laufzeit des Ratenkredites
beträgt meistens einige Monate. Die Raten, die während dieser Zeit gezahlt werden, verändern sich betraglich nicht und enthalten einen Zinsanteil, einen Rückzahlungsanteil und einen Anteil zur Deckung weiterer Gebühren. Meistens gilt für den
Ratenkredit
ein höherer Zinssatz als für andere Kredite wie etwa eine Baufinanzierung. Darüber hinaus berechnet die Bank für den Ratenkredit oft eine Gebühr, die 2% des nominalen Kreditbetrages entspricht. Auch die Restschuldversicherung, die die Bank dem Kunden anbieten kann, erhöht die Kosten der Kreditaufnahme. Wie bei jeder Kreditaufnahme üblich wird auch die Aufnahme des Ratenkredites an die Schufa gemeldet. Um einen günstigen Ratenkredit aufzunehmen ist es wichtig, dass der Kunde im Voraus einige Angebote vergleicht, so dass das vorteilhafteste ausgewählt werden kann. Hierbei sollten besonders die Angebote der Direktbanken beachtet werden, die meistens günstiger sind als die Angebote der Filialbanken.
Die Kündigung des Kreditverhältnisses Sowohl die Bank als auch der Kunde haben das Recht das Kreditverhältnis durch Kündigung zu beenden. Der Kreditnehmer kann frühestens ein halbes Jahr nach Auszahlung des
Ratenkredites und unter Berücksichtigung einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Bearbeitungsgebühr wird dann zwar zurückerstattet, allerdings fällt eine Gebühr für die Abwicklung der Kündigung an. Wenn die Bank den Kreditvertrag
kündigt müssen bestimmte Punkte beachtet werden. Die Bank darf den Kredit nur kündigen, wenn der Kunde mit zwei Raten in Folge in Verzug ist, er zweimal gemahnt wurde und ihm die Kündigung angedroht wurde. Darüber hinaus kann die Bank den
Kredit kündigen, wenn der Kreditnehmer bei einer Laufzeit von maximal drei Jahren mit Ratenzahlungen
in Höhe von 10% des Kreditbetrages in Verzug ist. Gleiches gilt bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren und ausgebliebenen Raten, die 5% des Kreditbetrages entsprechen.
Die Zinskosten Der Zinsanteil, der in
der monatlichen Rate enthalten ist, entspricht Zinskosten für dreißig Tage. Wenn zwischen der Auszahlung der Kreditsumme und der ersten Ratenzahlung mehr als dreißig Kalendertage liegen, werden die Zinsen taggenau berechnet und die Kosten
für die überzähligen Tagen werden der ersten Rate zugeschrieben. Man nennt diese Zinsen auch Anlaufzinsen.Wer einen günstigen Ratenkredit sucht, nutzt am besten einen
Kreditvergleich im Internet. Durch den Kreditvergleich findet man das passende Angebot und spart dabei viel Geld.
und ratenkredite
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